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Rechtsgebiete
Der Bereich des Rechts ist das soziale Zusammenleben der Men-schen, Aufgabe des Rechtes ist dessen Ordnung. Die Ordnungsfunktion des Rechts betrifft deshalb alle sozialen Bereiche, jede Tätigkeit des Menschen, die für seine soziale Umwelt von Bedeutung ist. Das dieses Zusammenleben ordnende Recht ist so verzweigt wie das soziale Zusammenleben. Es gibt sehr viele Gesetze und Rechtsvorschriften, aber sie regeln nicht alle Probleme des menschlichen Zusammenlebens. Es gibt Rechtsfragen, die keine gesetzliche Reglung erfahren haben. Die Hauptzweige des Rechts sind das Privatrecht und das öffentliche Recht. Dieser Einteilung des Gesamtrechts, die bereits im Römischen Recht entwickelt worden ist, liegt heute die Differenzierung nach den sich gegenüberstehenden Rechtssubjekten zugrunde. Um öffentliches Recht handelt es sich dort, wo Rechtsbeziehungen zwischen übergeordneten Rechtssubjekten zu untergeordneten Rechtssubjekten bestehen; um Privatrecht, wo Beziehungen zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten bestehen. Ob der Kӓufer vom Verkӓufer die Űbergabe der gekauften Ware verlangen kann, ergibt sich aus dem Privatrecht. Dagegen ist die Frage, wer dem Staat zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet ist, aus dem Steuerrecht zu beantworten, das zum öffentlichen Recht gehört. Diese Abgrenzung trifft nicht immer zu. So gibt es z.B. im Eltern – Kind – Verhӓltnis eine gewisse Űber – und Unterordnung; dennoch gehört das Familienrecht zum Privatrecht.
Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsnormen, die sich auf das Verhӓltnis des einzelnen zum Staat und zu den übrigen Trӓgern öffentlicher Gewalt oder auf das Verhӓltnis der Verwaltungstrӓger untereinander beziehen. Dazu gehört in erster Linie das Staatsrecht, das sich mit den Erscheinungsformen und Einrichtungen des Staates befasst, auch das Verfassungsrecht enthӓlt die grundsätzlichen Regelungen für die rechtliche Organisation des Staates. Zum öffentlichen Recht zӓhlen das Verwaltungsrecht (das Polizei,- Steuer,- Beamten – und Sozialrecht), das Strafrecht, das Völkerrecht und das Kirchenrecht, das gesamte Prozessrecht und Zivilprozessrecht.
Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander. Den Kern des Privat-rechts bildet das bürgerliche Recht. Bürgerliches Recht umfasst das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Zum Bereich des Privatrechts gehört auch das Handelsrecht mit seinen Sondergebieten Wechsel- und Scheckrecht, Aktienrecht und Gesellschaftsrecht. Im Arbeitsrecht und im Wettbewerbsrecht enthalten öffentliche und privatrechtliche Vorschriften.
2. Составьте план текста.
3. Составьте три во к тексту. Используйте разные типы во с во словом и без во слова.
4. Выпишите из текста 15 терминов по специальности и выучите их наизусть.
5. Определите форму сказуемого в следующем предложении из текста:
Dieser Einteilung des Gesamtrechts, die bereits im Römischen Recht entwickelt worden ist, liegt heute die Differenzierung nach den sich gegenüberstehenden Rechtssubjekten zugrunde.
6. Назовите основные формы подчеркнутых в данном тексте глаголов глагол regeln во всех лицах и числах Perfekt Aktiv.

mashkasuper1 mashkasuper1    2   15.04.2020 20:20    9

Ответы
динакоровина динакоровина  15.04.2020 20:30
не смогу ответить котя хорошо знаю англискоий

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