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Wahl des Bundestages
Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme kann ein Direktkandidat gewählt werden. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.
Insgesamt besteht der Bundestag aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 von ihnen werden direkt gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis sogenannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder
als Parteilose kandidieren.
Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für einen der Kandidaten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Bundestag. Das System der Erststimme stellt sicher, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind.
Mit der Zweitstimme können die Wähler für die Liste einer in ihrem Bundesland zugelassenen Partei stimmen. Auf dieser sind die Kandidaten der jeweiligen Partei in einer festen Reihenfolge aufgelistet. Der Anteil an Zweitstimmen für eine Partei entscheidet, ob und wie viele Sitze der Partei im Bundestag zustehen. Denn nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten, erhalten überhaupt einen Sitz im Parlament. Diese Fünf-Prozent-Hürde gilt jedoch nicht, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate erringen konnte. Die Aufteilung der Sitze geschieht nach dem Proporz – die Parteien erhalten also entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Diese Sitze werden zunächst an die Direktkandidaten vergeben. Sind dann noch Sitze übrig, werden diese mit den Kandidaten der Parteilisten entsprechend ihres
Listenplatzes besetzt.
Erreicht eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr dort insgesamt anhand der Ergebnisse der Zweitstimmen an Proporzmandaten zustehen, entstehen für diese Partei sogenannte Überhangmandate und die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundestages erhöht sich. Eine besondere Rolle im Bundestag haben die Fraktionen. Zu diesen können sich Gruppen von Abgeordneten zusammenschließen, wenn sie mehr als fünf Prozent aller Mitglieder des Bundestages ausmachen. Voraussetzung für die Bildung einer Fraktion ist, dass die Mitglieder entweder einer Partei angehören oder verschiedenen Parteien, die sich in keinem Bundesland gegenseitig Konkurrenz machen. Seit 1949 sitzen so CDU und CSU als eine gemeinsame Fraktion im Bundestag, wobei die CSU nur in Bayern zur Wahl antritt und die CDU in allen übrigen Bundesländern.
Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und bestimmen so die Regierung. Die Sitzungen und Abstimmungen des Bundestages werden vom Bundestagspräsidenten oder einem der Stellvertreter geleitet. Dem Präsidium steht ein Apparat an Fachkräften, die Bundestagsverwaltung, zur Seite, um diese Aufgabe zu bewältigen. Eine wichtige Rolle für das reibungslose Funktionieren des beschriebenen parlamentarischen Prozesses spielt der Ältestenrat. Er besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren erfahrenen Abgeordneten. Der Ältestenrat hilft dem Bundestagspräsidenten zum Beispiel bei der Festlegung der Termine für die Sitzungswochen und der Bestimmung der Tagesordnungen. In ihm werden auch eventuell auftretende Streitigkeiten über die Arbeitsweise besprochen und geschlichtet.
Это надо всё перевести или то я читать не умею просто на английском языке